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   LG Oldenburg, 08.04.2008 - 15 T 257/08   

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https://dejure.org/2008,34225
LG Oldenburg, 08.04.2008 - 15 T 257/08 (https://dejure.org/2008,34225)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 08.04.2008 - 15 T 257/08 (https://dejure.org/2008,34225)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 08. April 2008 - 15 T 257/08 (https://dejure.org/2008,34225)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.04.2008 - 15 T 257/08
    So hat der Nießbraucher grundsätzlich ein das Mitwirkungsrecht des Gesellschafters ausschließendes eigenes Stimmrecht bei Beschlüssen der Gesellschafter über die laufenden Angelegenheiten der Gesellschaft ( BFH NJW 95, 1919 im Anschluss an BGH NJW 89, 3152; MünchKomm, a.a.O. Rn. 18).
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 213/97

    Abstimmungsrecht des Gesellschafters nach Einräumung eines Nießbrauchsrechts am

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.04.2008 - 15 T 257/08
    Die Einräumung eines Nießbrauchs an einem Anteil einer Personengesellschaft verschafft dem Nießbraucher eine dingliche Berechtigung ( BGH NJW 99, 571, 572), kraft derer er zusammen mit dem Gesellschafter eine Rechtsgemeinschaft bildet (Staudinger-Frank, Bearbeitung 2002, Anh. zu § 1068 f. Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.1998 - 3 Wx 209/98

    Eintragungfähigkeit des Nießbrauchs am Anteil einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.04.2008 - 15 T 257/08
    Nießbraucher und Besteller sind gemeinsam an dem Gesellschaftsanteil berechtigt; der Nießbraucher wird in den Gesellschaftsverband einbezogen ( OLG Düsseldorf, DNotZ 1999, 440, 42).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2013 - 8 W 25/13

    Handelsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem

    Dem gegenüber wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass unabhängig von der Problematik einer etwaigen Außenhaftung des Nießbrauchers gegenüber Dritten (eine Außenhaftung annehmend: Ulmer in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 705 BGB Rn. 106, m.w.N.) die Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil zu bejahen ist im Hinblick auf die dem Nießbraucher zustehenden Verwaltungsrechte (vergleiche im einzelnen hierzu: Frank in Staudinger, BGB, 2009, §§ 1068, 1069 BGB Rn. 57 ff.; Ulmer, a.a.O., § 705 BGB Rn. 99 ff.; LG Aachen NZG 2009, 1157; LG Oldenburg DNotI-Report 2008, 166; LG Aachen RNotZ 2003, 398; LG Köln RNotZ 2001, 170, und Beschluss vom 12. Mai 2000, Az. 89 T 10/00, mit zustimmender Anm. von Lindenmaier in RNotZ 2001, 155; sowie zur dinglichen Belastung der Mitgliedschaft durch die Nießbrauchsbestellung: BGH NJW 1999, 571; je m.w.N.).
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